Wie funktioniert der Arbeitslosengeld-Rechner?
Arbeitslosengeld 1 (ALG 1) berechnet sich nicht vom Bruttogehalt selbst, sondern von einem pauschalierten Nettoentgelt. Dafür wird dein durchschnittliches Bruttoentgelt der letzten 12 abgerechneten Monate – das Bemessungsentgelt – um drei pauschale Abzüge vermindert: eine Sozialversicherungspauschale von 20 %, die Lohnsteuer nach deiner Steuerklasse und den Solidaritätszuschlag. Von diesem pauschalierten Nettoentgelt erhältst du 60 % ohne Kind bzw. 67 % mit mindestens einem Kind als Arbeitslosengeld.
Der Rechner nutzt für die Lohnsteuer denselben geprüften 2026er-Rechenkern wie der BruttoNetto24-Gehaltsrechner und rechnet bei jeder Eingabe sofort neu.
Was beeinflusst die Höhe deines Arbeitslosengelds?
Bemessungsentgelt: Je höher dein Durchschnittsbrutto der letzten 12 Monate, desto höher das ALG 1 – gedeckelt an der ALV-Beitragsbemessungsgrenze von 8.450 €/Monat (2026).
Steuerklasse: Sie bestimmt die pauschale Lohnsteuer und damit das pauschalierte Nettoentgelt. Klasse III führt in der Regel zu einem höheren ALG als Klasse V.
Kinder: Mit mindestens einem Kind (Kinderfreibetragszahl größer 0) steigt der Leistungssatz von 60 % auf 67 %.
Was beeinflusst die Bezugsdauer?
Die Bezugsdauer hängt von den versicherungspflichtigen Beschäftigungsmonaten innerhalb der Rahmenfrist und – ab 50 Jahren – zusätzlich vom Lebensalter bei Entstehung des Anspruchs ab (§ 147 SGB III). Sie reicht von 6 Monaten bis maximal 24 Monaten ab 58 Jahren.
Häufige Fragen
Wie hoch ist Arbeitslosengeld 1 bei 3.000 € brutto?
Bei einem Bemessungsentgelt von 3.000 € brutto und Steuerklasse I liegt das ALG 1 2026 ohne Kind grob im Bereich von 1.200–1.300 € monatlich. Trag deine Werte oben ein, um die genaue Zahl zu sehen.
Muss ich Arbeitslosengeld versteuern?
Arbeitslosengeld selbst ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt: Es erhöht den Steuersatz auf dein übriges Einkommen im selben Jahr und muss in der Steuererklärung angegeben werden.
Wird die Steuerklasse für ALG 1 berücksichtigt?
Ja. Maßgeblich ist die Steuerklasse (bzw. das Faktorverfahren), die zu Beginn des Jahres galt, in dem der Anspruch entstanden ist – auch wenn du zwischenzeitlich die Steuerklasse gewechselt hast.
Wie lange muss ich versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein?
Für einen Anspruch auf ALG 1 brauchst du mindestens 12 Monate versicherungspflichtige Beschäftigung innerhalb der Rahmenfrist. Danach steigt die Bezugsdauer gestaffelt bis auf maximal 24 Monate.
Ist der Rechner verbindlich?
Nein. Er liefert eine Orientierung auf Basis der gesetzlichen Pauschalformel, ersetzt aber keinen Bescheid der Agentur für Arbeit. Individuelle Freibeträge, Sperrzeiten oder Nebeneinkommen sind nicht abgebildet.
Kann ich das Ergebnis als PDF speichern?
Ja. Klicke im Ergebnisbereich auf „Ergebnis als PDF speichern". Es öffnet sich der Druckdialog deines Browsers – wähle dort „Als PDF speichern".