Was zählt zum anrechenbaren Vermögen?
Als Vermögen gilt grundsätzlich alles, was sich zu Geld machen lässt: Bankguthaben, Bargeld, Aktien, Fonds, Bausparverträge, Kryptowährungen, Wertgegenstände oder eine nicht selbstgenutzte Immobilie. Übersteigt dein verwertbares Vermögen den Freibetrag, muss es erst aufgebraucht werden, bevor ein Anspruch auf Bürgergeld/Grundsicherungsgeld entsteht.
Was ist zusätzlich geschützt – unabhängig vom Freibetrag?
- Selbstgenutzte Immobilie angemessener Größe (Richtwerte: ca. 130 m² Wohnung bzw. 140 m² Haus für bis zu vier Personen, zzgl. 20 m² je weiterer Person).
- Ein angemessenes Auto pro erwerbsfähiger Person in der Bedarfsgemeinschaft.
- Geförderte Altersvorsorge (z. B. Riester-Verträge) sowie angemessene sonstige Altersvorsorge.
- Angemessener Hausrat.
Diese Posten trägst du daher nicht unter „Verwertbares Vermögen" ein – der Rechner geht davon aus, dass sie bereits separat geschützt sind.
Die Reform zum 1. Juli 2026: Karenzzeit entfällt
Bis zum 30. Juni 2026 galt beim Bürgergeld eine einjährige Karenzzeit: In den ersten zwölf Monaten des Leistungsbezugs blieben pauschal 40.000 € für die antragstellende Person sowie 15.000 € je weiterer Person der Bedarfsgemeinschaft geschützt, unabhängig vom Alter. Mit der Umstellung auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende (Grundsicherungsgeld) zum 1. Juli 2026 ist diese Karenzzeit entfallen: Vermögen wird seither ab dem ersten Monat geprüft, dafür orientiert sich der Freibetrag am Lebensalter jeder Person in der Bedarfsgemeinschaft – so wie in diesem Rechner abgebildet.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Schonvermögen beim Bürgergeld 2026?
Der Freibetrag richtet sich seit der Reform nach dem Alter: 5.000 € bis 29 Jahre, 10.000 € von 30 bis 40 Jahren, 12.500 € von 41 bis 50 Jahren und 20.000 € ab 51 Jahren – jeweils pro Person der Bedarfsgemeinschaft.
Gibt es noch eine Karenzzeit?
Nein. Die frühere einjährige Karenzzeit mit pauschalen 40.000 €/15.000 € ist zum 1. Juli 2026 entfallen. Vermögen wird seither von Anfang an geprüft.
Zählt mein Auto zum Vermögen?
Ein angemessenes Auto pro erwerbsfähiger Person in der Bedarfsgemeinschaft bleibt unabhängig vom Freibetrag geschützt und zählt nicht zum „verwertbaren Vermögen" in diesem Rechner.
Was passiert, wenn mein Vermögen über dem Freibetrag liegt?
Dann besteht in der Regel erst dann ein Anspruch, wenn das übersteigende Vermögen aufgebraucht ist – unabhängig davon, wie hoch dein sonstiger Bedarf wäre. Ausnahmen prüft das Jobcenter im Einzelfall.
Ist der Rechner verbindlich?
Nein. Er liefert eine Orientierung auf Basis der gesetzlichen Freibeträge, ersetzt aber keinen Bescheid deines Jobcenters. Einzelfallprüfungen (z. B. bei Immobilien oder ehemals Selbstständigen) sind nicht abgebildet.