BruttoNetto24 · Schonvermögen-Rechner 2026

Schonvermögen Rechner 2026

Berechne mit dem kostenlosen Schonvermögen-Rechner von BruttoNetto24, wie viel Vermögen beim Bürgergeld (seit 1. Juli 2026 offiziell Grundsicherungsgeld) geschützt ist. Seit der Reform entfällt die frühere Karenzzeit – der Freibetrag richtet sich stattdessen nach dem Alter jeder Person in der Bedarfsgemeinschaft.

BruttoNetto24 – Schonvermögen-Berechnung 2026

brutto-netto24.de
8.000 €
Sparguthaben, Bargeld, Aktien/Fonds, Bausparvertrag u. Ä. Ohne Altersvorsorge, Auto und selbstgenutzte Immobilie – die sind separat geschützt.
Personen der Bedarfsgemeinschaft nach Alter
0
bis 29 J.
1
30–40 J.
0
41–50 J.
0
ab 51 J.
Zähle jede Person der Bedarfsgemeinschaft (auch minderjährige Kinder) in ihrer Altersgruppe.
Vermögensfreibetrag gesamt
Vermögen gesamt Anrechenbares Vermögen Personen gesamt

Vermögen: geschützt vs. anrechenbar

Geschützt

Berechnung

    Ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Der Rechner bildet die altersgestaffelten Vermögensfreibeträge beim Bürgergeld/Grundsicherungsgeld seit der Reform zum 1. Juli 2026 ab. Nicht separat abgezogen, weil grundsätzlich zusätzlich geschützt: geförderte Altersvorsorge, ein angemessenes Auto pro erwerbsfähiger Person, angemessener Hausrat und eine selbstgenutzte Immobilie angemessener Größe – trag diese Werte daher nicht in „Verwertbares Vermögen" ein. Maßgeblich für deinen tatsächlichen Anspruch ist ausschließlich der Bescheid deines Jobcenters.

    Erstellt mit dem Schonvermögen-Rechner von BruttoNetto24 · brutto-netto24.de · Ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Werte für das Jahr 2026.

    Freibetrag nach Personenzahl 2026

    Gesamtfreibetrag, wenn alle Personen derselben Altersgruppe angehören.

    Personenbis 29 J.30–40 J.41–50 J.ab 51 J.

    Freibeträge je Person: 5.000 € (bis 29), 10.000 € (30–40), 12.500 € (41–50), 20.000 € (ab 51). In der Praxis wird meist eine gemischte Bedarfsgemeinschaft vorliegen – nutze dafür den Rechner oben.

    Was zählt zum anrechenbaren Vermögen?

    Als Vermögen gilt grundsätzlich alles, was sich zu Geld machen lässt: Bankguthaben, Bargeld, Aktien, Fonds, Bausparverträge, Kryptowährungen, Wertgegenstände oder eine nicht selbstgenutzte Immobilie. Übersteigt dein verwertbares Vermögen den Freibetrag, muss es erst aufgebraucht werden, bevor ein Anspruch auf Bürgergeld/Grundsicherungsgeld entsteht.

    Was ist zusätzlich geschützt – unabhängig vom Freibetrag?

    Diese Posten trägst du daher nicht unter „Verwertbares Vermögen" ein – der Rechner geht davon aus, dass sie bereits separat geschützt sind.

    Freibetrag bis 29 Jahre
    5.000 €
    Freibetrag 30–40 Jahre
    10.000 €
    Freibetrag 41–50 Jahre
    12.500 €
    Freibetrag ab 51 Jahre
    20.000 €

    Die Reform zum 1. Juli 2026: Karenzzeit entfällt

    Bis zum 30. Juni 2026 galt beim Bürgergeld eine einjährige Karenzzeit: In den ersten zwölf Monaten des Leistungsbezugs blieben pauschal 40.000 € für die antragstellende Person sowie 15.000 € je weiterer Person der Bedarfsgemeinschaft geschützt, unabhängig vom Alter. Mit der Umstellung auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende (Grundsicherungsgeld) zum 1. Juli 2026 ist diese Karenzzeit entfallen: Vermögen wird seither ab dem ersten Monat geprüft, dafür orientiert sich der Freibetrag am Lebensalter jeder Person in der Bedarfsgemeinschaft – so wie in diesem Rechner abgebildet.

    Häufige Fragen

    Wie hoch ist das Schonvermögen beim Bürgergeld 2026?

    Der Freibetrag richtet sich seit der Reform nach dem Alter: 5.000 € bis 29 Jahre, 10.000 € von 30 bis 40 Jahren, 12.500 € von 41 bis 50 Jahren und 20.000 € ab 51 Jahren – jeweils pro Person der Bedarfsgemeinschaft.

    Gibt es noch eine Karenzzeit?

    Nein. Die frühere einjährige Karenzzeit mit pauschalen 40.000 €/15.000 € ist zum 1. Juli 2026 entfallen. Vermögen wird seither von Anfang an geprüft.

    Zählt mein Auto zum Vermögen?

    Ein angemessenes Auto pro erwerbsfähiger Person in der Bedarfsgemeinschaft bleibt unabhängig vom Freibetrag geschützt und zählt nicht zum „verwertbaren Vermögen" in diesem Rechner.

    Was passiert, wenn mein Vermögen über dem Freibetrag liegt?

    Dann besteht in der Regel erst dann ein Anspruch, wenn das übersteigende Vermögen aufgebraucht ist – unabhängig davon, wie hoch dein sonstiger Bedarf wäre. Ausnahmen prüft das Jobcenter im Einzelfall.

    Ist der Rechner verbindlich?

    Nein. Er liefert eine Orientierung auf Basis der gesetzlichen Freibeträge, ersetzt aber keinen Bescheid deines Jobcenters. Einzelfallprüfungen (z. B. bei Immobilien oder ehemals Selbstständigen) sind nicht abgebildet.

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