So funktioniert die Rentenformel
Die gesetzliche Altersrente folgt einer einzigen Formel (§ 64 SGB VI): Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor × aktueller Rentenwert. Der Rechner setzt den Rentenartfaktor auf 1,0 – das ist der Wert für jede Altersrente.
Entgeltpunkte: was dein Gehalt wert ist
Für jedes Beitragsjahr wird dein Bruttoentgelt durch das Durchschnittsentgelt aller Versicherten geteilt. Wer 2026 genau den Durchschnitt von 51.944 € verdient, bekommt genau einen Entgeltpunkt. Die Hälfte davon bringt 0,5 Punkte, das Doppelte 2 Punkte – allerdings nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 101.400 € im Jahr (8.450 € im Monat). Mehr als rund 1,95 Entgeltpunkte pro Jahr sind deshalb nicht möglich.
Zugangsfaktor: Abschläge und Zuschläge
Der Zugangsfaktor beträgt 1,0, wenn die Rente exakt zur Regelaltersgrenze beginnt. Für jeden Monat davor werden 0,3 % abgezogen – und zwar dauerhaft, also auch nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze. Vier Jahre früher bedeuten 14,4 % weniger Rente, jeden Monat, lebenslang. Wer die Rente dagegen aufschiebt, bekommt für jeden Monat 0,5 % Zuschlag.
Aktueller Rentenwert
Der aktuelle Rentenwert ist der Euro-Betrag, den ein Entgeltpunkt an monatlicher Bruttorente bringt. Zum 1. Juli 2026 ist er von 40,79 € auf 42,52 € gestiegen, das entspricht einer Rentenanpassung von 4,24 %. Seit der vollständigen Angleichung von Ost und West im Jahr 2023 gilt er bundeseinheitlich.
Wann kannst du in Rente gehen?
Die Regelaltersgrenze steigt jahrgangsweise von 65 auf 67 Jahre. Für die Jahrgänge bis 1957 kommt je Jahrgang ein Monat hinzu, ab 1959 sind es zwei Monate pro Jahrgang – wer 1964 oder später geboren ist, erreicht die Regelaltersgrenze mit 67.
- Regelaltersrente: 5 Jahre Wartezeit, keine Abschläge.
- Für langjährig Versicherte („Rente mit 63"): 35 Beitragsjahre, frühestens ab 63 – mit Abschlägen von bis zu 14,4 %.
- Für besonders langjährig Versicherte: 45 Beitragsjahre, abschlagsfrei ab 65 (Jahrgänge ab 1964; für die Jahrgänge 1953 bis 1963 gestaffelt zwischen 63 und 64 Jahren plus 10 Monaten).
Was von der Bruttorente übrig bleibt
Von der Bruttorente gehen zunächst die Sozialversicherungsbeiträge ab. Pflichtversicherte in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) zahlen 7,3 % Krankenversicherung – die andere Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes trägt die Rentenversicherung – plus die Hälfte des Zusatzbeitrags ihrer Kasse. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt 2026 bei 2,9 %, für Rentner also rund 1,45 %. Zusammen sind das etwa 8,75 %.
Die Pflegeversicherung zahlen Rentner dagegen allein: 3,6 % mit Kind, 4,2 % für Kinderlose ab 23 Jahren. Ab dem zweiten Kind sinkt der Beitrag um jeweils 0,25 Prozentpunkte, bis zum fünften Kind.
Danach kann noch Einkommensteuer anfallen. Steuerpflichtig ist nicht die ganze Rente, sondern der Besteuerungsanteil, der sich nach dem Jahr des Rentenbeginns richtet: Bei Rentenbeginn 2026 sind es 84 %, und der Anteil steigt Jahr für Jahr um einen halben Prozentpunkt, bis er 2058 bei 100 % liegt. Der steuerfreie Rest wird im ersten vollen Rentenjahr als fester Euro-Betrag festgeschrieben – spätere Rentenerhöhungen sind voll steuerpflichtig. Der Rechner zieht vom steuerpflichtigen Teil den Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 € sowie die gezahlten Kranken- und Pflegebeiträge als Sonderausgaben ab und wendet darauf den Einkommensteuertarif nach § 32a EStG mit dem Grundfreibetrag von 12.348 € an.
Häufige Fragen
Wie viel ist ein Rentenpunkt 2026 wert?
42,52 € Bruttorente im Monat. Der aktuelle Rentenwert ist zum 1. Juli 2026 um 4,24 % von 40,79 € auf 42,52 € gestiegen und gilt bundeseinheitlich in Ost und West.
Wie viele Entgeltpunkte bekomme ich pro Jahr?
Dein Jahresbrutto geteilt durch das Durchschnittsentgelt (2026 vorläufig 51.944 €). Genau der Durchschnitt ergibt einen Punkt, die Hälfte 0,5 Punkte. Wegen der Beitragsbemessungsgrenze von 101.400 € sind höchstens rund 1,95 Punkte pro Jahr möglich.
Was kostet mich ein früherer Rentenbeginn?
0,3 % pro Monat, dauerhaft. Wer vier Jahre früher geht, bekommt 14,4 % weniger Rente – und zwar bis ans Lebensende, nicht nur bis zur Regelaltersgrenze. Umgekehrt bringt jeder Monat Aufschub 0,5 % mehr.
Kann ich mit 63 abschlagsfrei in Rente gehen?
Nein. Die „Rente mit 63" für langjährig Versicherte (35 Beitragsjahre) ist immer mit Abschlägen verbunden. Abschlagsfrei geht es nur für besonders langjährig Versicherte mit 45 Beitragsjahren – für Jahrgänge ab 1964 allerdings erst ab 65 Jahren.
Muss ich meine Rente versteuern?
Zum Teil. Bei Rentenbeginn 2026 sind 84 % der Rente steuerpflichtig. Ob tatsächlich Steuer anfällt, hängt vom Gesamteinkommen ab: Nach Abzug von Sonderausgaben und Pauschbeträgen bleibt eine Rente in vielen Fällen unter dem Grundfreibetrag von 12.348 € und damit steuerfrei.
Rechnet der Rechner künftige Rentenerhöhungen ein?
Nein, bewusst nicht. Das Ergebnis steht in heutigen Werten, damit du es mit heutigen Preisen vergleichen kannst. Deine tatsächliche Rente wird nominal höher ausfallen, dafür sind bis dahin auch die Preise gestiegen.
Ist das Ergebnis verbindlich?
Nein. Der Rechner liefert eine Orientierung auf Basis der gesetzlichen Rentenformel. Verbindlich ist allein die Auskunft der Deutschen Rentenversicherung – deine jährliche Renteninformation ab 27 bzw. die Rentenauskunft ab 55.