Was ein Rentenpunkt ist – und was er wert ist
„Rentenpunkt“ ist die geläufige Bezeichnung für den Entgeltpunkt, die eigentliche Währung der gesetzlichen Rentenversicherung. Wer ein Jahr lang genau so viel verdient wie der Durchschnitt aller Versicherten, bekommt für dieses Jahr genau einen Entgeltpunkt. 2026 liegt dieses vorläufige Durchschnittsentgelt bei 51.944 € im Jahr, also rund 4.329 € im Monat.
Am Ende zählt die Summe: Alle gesammelten Punkte werden mit dem aktuellen Rentenwert multipliziert. Seit dem 1. Juli 2026 sind das 42,52 € je Punkt und Monat – oder 510,24 € im Jahr. Ein einziger zusätzlicher Punkt erhöht die Rente also lebenslang um gut 42 € im Monat, jede Rentenanpassung eingerechnet.
Die Formel
Entgeltpunkte eines Jahres = dein Bruttojahresentgelt ÷ Durchschnittsentgelt. Wer 2026 rund 26.000 € verdient, sammelt 0,5 Punkte; wer 103.888 € verdient, kommt trotzdem nicht auf 2 Punkte, weil nur Entgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 101.400 € zählt. Der rechnerische Höchstwert liegt damit bei 1,9521 Punkten pro Jahr.
Punkte ohne Gehalt: diese Zeiten zählen mit
Kindererziehung – der größte Posten
Für jedes ab 1992 geborene Kind werden 36 Monate Kindererziehungszeit angerechnet, bewertet mit jeweils rund einem Entgeltpunkt pro Jahr – also etwa 3 Punkte je Kind, aktuell gut 127 € monatliche Rente. Für vor 1992 geborene Kinder waren es bisher 30 Monate. Mit der Mütterrente III steigt auch diese Zeit zum 1. Januar 2027 auf 36 Monate; ausgezahlt wird sie ab Januar 2028, für frühere Rentenbeginne rückwirkend. Angerechnet wird die Zeit immer nur einem Elternteil – standardmäßig der Mutter, auf gemeinsame Erklärung auch dem Vater.
Daneben gibt es Kinderberücksichtigungszeiten bis zum 10. Geburtstag des Kindes. Sie bringen keine eigenen Punkte, können aber die Punkte aus einer gleichzeitigen Teilzeitbeschäftigung um bis zu 50 % aufwerten (höchstens auf einen vollen Punkt pro Jahr). Dieser Zuschlag hängt stark vom Einzelfall ab und ist im Rechner bewusst nicht enthalten.
Pflege von Angehörigen
Wer regelmäßig mindestens 10 Stunden pro Woche an mindestens zwei Tagen jemanden mit mindestens Pflegegrad 2 pflegt und selbst höchstens 30 Stunden pro Woche erwerbstätig ist, bekommt Rentenbeiträge von der Pflegekasse. Bemessungsgrundlage ist ein Anteil der Bezugsgröße, der mit dem Pflegegrad steigt: von 27 % bei Pflegegrad 2 bis 100 % bei Pflegegrad 5. Kommt zusätzlich ein Pflegedienst, sinkt der Wert auf 85 % (Kombinationsleistung) bzw. 70 % (reine Sachleistung).
Wehr- und Zivildienst
Wehr- und Zivildienstzeiten sind vollwertige Pflichtbeitragszeiten – der Bund zahlt die Beiträge. Seit 2020 werden sie mit 80 % der Bezugsgröße bewertet, ein volles Jahr bringt damit rund 0,73 Punkte. Zwischen 2000 und 2019 waren es 60 %, davor galten andere Regeln – der Rechner verwendet den heutigen Satz.
Arbeitslosengeld I
Während des Bezugs von Arbeitslosengeld I zahlt die Bundesagentur für Arbeit Rentenbeiträge aus 80 % des vorherigen Bruttoentgelts. Ein Jahr Arbeitslosigkeit kostet also nicht den ganzen Punkt, sondern etwa ein Fünftel davon. Beim Bürgergeld ist das anders: Seit 2011 fließen dafür überhaupt keine Rentenbeiträge mehr, diese Zeiten zählen nur noch als Anrechnungszeit.
Minijob
Ein Minijob bringt nur dann volle Punkte, wenn man sich nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt. Der Eigenanteil beträgt 3,6 % des Verdienstes. Bei der Minijob-Grenze 2026 von 603 € ergibt ein volles Jahr rund 0,139 Entgeltpunkte – knapp 6 € mehr Rente im Monat, dafür rund 21 € Eigenbeitrag monatlich. Wer sich befreien lässt, bekommt nur die Punkte aus dem Pauschalbeitrag des Arbeitgebers.
Schule und Studium: keine Punkte
Das überrascht viele: Schul-, Fachhochschul- und Hochschulzeiten ab dem 17. Geburtstag bringen seit 2009 keine Entgeltpunkte mehr. Sie gelten als unbewertete Anrechnungszeiten – sie schließen Lücken im Versicherungsverlauf und zählen für die Wartezeit von 35 Jahren, erhöhen die Rente aber nicht. Anerkannt werden höchstens acht Jahre. Anders die betriebliche Berufsausbildung: Dort zählt die Ausbildungsvergütung, für die ersten drei Jahre mindestens jedoch 75 % des Durchschnittsentgelts.
Wie viele Punkte sind viel?
Als Maßstab dient der Eckrentner: eine Rechengröße für jemanden, der 45 Jahre lang exakt durchschnittlich verdient hat. Er kommt auf 45 Entgeltpunkte und damit auf eine Standardrente von 1.913,40 € brutto im Monat. Das ist kein Durchschnittswert, sondern ein Modellfall – tatsächlich liegen die meisten Renten deutlich darunter, weil kaum jemand 45 Jahre ohne Lücke durchschnittlich verdient.
- 1 Punkt = 42,52 € Bruttorente im Monat
- 10 Punkte = 425,20 €
- 30 Punkte = 1.275,60 €
- 45 Punkte = 1.913,40 € (Standardrente)
Von diesen Bruttobeträgen gehen noch Kranken- und Pflegeversicherung ab, dazu kann Einkommensteuer kommen. Was am Ende übrig bleibt, rechnet der Rentenrechner 2026 aus – inklusive Abschlägen bei früherem Rentenbeginn.
Häufige Fragen
Wie viele Rentenpunkte habe ich schon?
Den genauen Stand findest du auf Seite 2 deiner jährlichen Renteninformation, die du ab 27 Jahren und fünf Beitragsjahren automatisch bekommst. Trage ihn oben im Feld „Punktestand laut Renteninformation“ ein – dann rechnet der Rechner nur noch die künftigen Jahre dazu. Ohne diesen Wert schätzt er deine bisherigen Punkte aus Gehalt, Beitragsjahren und Zusatzzeiten.
Was ist ein Rentenpunkt 2026 wert?
42,52 € Bruttorente im Monat, also 510,24 € im Jahr. Der aktuelle Rentenwert ist zum 1. Juli 2026 um 4,24 % von 40,79 € auf 42,52 € gestiegen und gilt bundeseinheitlich in Ost und West.
Wie viele Punkte bekomme ich für ein Kind?
Rund 3 Entgeltpunkte, entsprechend 36 Monaten Kindererziehungszeit – aktuell gut 127 € mehr Rente im Monat. Für vor 1992 geborene Kinder sind es bisher 30 Monate; die Mütterrente III hebt sie zum 1. Januar 2027 auf 36 Monate an, ausgezahlt ab Januar 2028.
Kann ich Rentenpunkte kaufen?
Ja, in zwei Fällen: Ab 50 Jahren kannst du mit einer Ausgleichszahlung nach § 187a SGB VI Abschläge für einen früheren Rentenbeginn ausgleichen, und wer nicht pflichtversichert ist, kann freiwillige Beiträge zahlen. Der Preis richtet sich nach dem Beitragssatz von 18,6 % auf das Durchschnittsentgelt – ein voller Punkt kostet 2026 rund 9.660 €. Ein eigener Rechner dafür ist in Arbeit.
Zählen Schule und Studium für die Rente?
Für die Wartezeit von 35 Jahren ja, für die Rentenhöhe nein. Seit 2009 sind Schul- und Hochschulzeiten ab dem 17. Geburtstag unbewertete Anrechnungszeiten und bringen keine Entgeltpunkte mehr. Das Bundessozialgericht hat diese Streichung als verfassungsgemäß bestätigt.
Bekomme ich für Bürgergeld Rentenpunkte?
Nein. Seit 2011 zahlt der Bund für Bezieher von Bürgergeld bzw. Grundsicherungsgeld keine Rentenbeiträge mehr. Die Zeit zählt nur noch als Anrechnungszeit und schließt Lücken, erhöht die Rente aber nicht. Anders beim Arbeitslosengeld I: Dort fließen Beiträge aus 80 % des vorherigen Bruttoentgelts.
Rechnet der Rechner künftige Rentenerhöhungen ein?
Nein, bewusst nicht. Punkte und Euro-Werte stehen in heutigen Werten, damit du sie mit heutigen Preisen vergleichen kannst. Für die künftigen Jahre unterstellt der Rechner außerdem unverändert dein heutiges Durchschnittsgehalt – steigt dein Gehalt schneller als der Durchschnitt, sammelst du mehr Punkte.