BruttoNetto24 · Bürgergeld-Rechner 2026

Bürgergeld Rechner 2026

Berechne mit dem kostenlosen Bürgergeld Rechner von BruttoNetto24 in Sekunden deinen monatlichen Anspruch – Regelbedarf, Kosten der Unterkunft und Zuverdienst-Freibeträge nach den geprüften Werten für 2026. Live-Berechnung, ohne Anmeldung. Bürgergeld heißt seit dem 1. Juli 2026 offiziell Grundsicherungsgeld – an Regelsatz und Zuverdienst hat sich dadurch nichts geändert.

BruttoNetto24 – Bürgergeld-Berechnung 2026

brutto-netto24.de
Alleinstehend/Alleinerziehend (Regelbedarfsstufe 1) oder Paar in Bedarfsgemeinschaft (je Regelbedarfsstufe 2).
0
0–5 J.
0
6–13 J.
0
14–17 J.
650 €
Kaltmiete, Nebenkosten und Heizung – im angemessenen Rahmen, wird ab dem ersten Monat vom Jobcenter geprüft.
Zuverdienst
0 €
Brutto aus Job/Minijob/Selbstständigkeit. Freibeträge nach § 11b SGB II werden automatisch gestaffelt abgezogen.
Bürgergeld pro Monat
/Monat
Regelbedarf KdU Gesamtbedarf Anzurechnendes Einkommen

Wie wird dein Bedarf gedeckt?

Bürgergeld

Berechnung (monatlich)

    Regelbedarf-Anteil am Bedarf
    Vom Einkommen angerechnet
    Bedarfsdeckung durch Bürgergeld

    Was-wäre-wenn: Bürgergeld nach Zuverdienst

    Ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Der Rechner bildet Regelbedarf (§ 20 SGB II), Kosten der Unterkunft (§ 22 SGB II, hier als Eingabewert) und die gestaffelten Zuverdienst-Freibeträge (§ 11b SGB II) nach bestem Wissen ab. Nicht abgebildet: Kindergeld-Anrechnung beim Kind, Mehrbedarfe (z. B. für Alleinerziehende, Schwangerschaft, Behinderung, dezentrale Warmwassererzeugung), die konkrete KdU-Angemessenheitsprüfung sowie die Vermögensprüfung – nutze dafür den Schonvermögen-Rechner. Maßgeblich für deinen tatsächlichen Anspruch ist ausschließlich der Bescheid deines Jobcenters.

    Erstellt mit dem Bürgergeld-Rechner von BruttoNetto24 · brutto-netto24.de · Ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Werte für das Jahr 2026.

    Kontrollwerte 2026 (Bürgergeld/Monat, ohne Einkommen)

    Gesamtbedarf (Regelbedarf + Kosten der Unterkunft) je nach Haushaltstyp und Miete/Heizung, ohne anzurechnendes Einkommen.

    KdU/MonatAlleinAllein + 1 Kind (6–13)PaarPaar + 2 Kinder (6–13)

    Regelsätze 2026: 563 € (Alleinstehende), 506 € je Partner, 390 € + 25 € Sofortzuschlag je Kind 6–13 Jahre. Ohne anzurechnendes Einkommen oder Vermögen.

    Wie funktioniert der Bürgergeld-Rechner?

    Bürgergeld – seit dem 1. Juli 2026 offiziell Grundsicherungsgeld genannt – setzt sich aus zwei Bausteinen zusammen: dem Regelbedarf für den täglichen Lebensunterhalt und den Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU). Von diesem Gesamtbedarf wird dein anzurechnendes Einkommen abgezogen. Was übrig bleibt, ist dein monatlicher Bürgergeld-Anspruch.

    Bei Erwerbseinkommen bleibt nicht alles unberücksichtigt: Nach § 11b SGB II gelten gestaffelte Freibeträge, damit sich Arbeit immer lohnt. Der Rechner wendet diese Staffel automatisch an und rechnet bei jeder Eingabe sofort neu.

    Regelbedarf Alleinstehende
    563 €/Mon.
    Regelbedarf je Partner
    506 €/Mon.
    Regelbedarf Kind 6–13 J.
    390 € + 25 €
    Grundfreibetrag Zuverdienst
    100 €
    Max. Freibetrag ohne Kinder
    348 €
    Max. Freibetrag mit Kindern
    378 €

    Was beeinflusst die Höhe deines Bürgergelds?

    Haushaltszusammensetzung: Alleinstehende erhalten die Regelbedarfsstufe 1 (563 €), Partner je die Stufe 2 (506 €). Kinder erhalten je nach Alter 357–471 € zuzüglich 25 € Sofortzuschlag.

    Kosten der Unterkunft: Angemessene Miete, Nebenkosten und Heizung werden in tatsächlicher Höhe übernommen – seit der Reform gilt die Angemessenheitsprüfung bereits ab dem ersten Monat, nicht erst nach einer Karenzzeit.

    Zuverdienst: Die ersten 100 € Bruttoeinkommen bleiben komplett anrechnungsfrei, danach greifen gestaffelte Freibeträge von 20 %, 30 % und 10 % – bis maximal 348 € (ohne Kinder) bzw. 378 € (mit Kindern).

    Bürgergeld → Grundsicherungsgeld: die Reform zum 1. Juli 2026

    Zum 1. Juli 2026 wurde das Bürgergeld zur Grundsicherung für Arbeitsuchende umgebaut, die konkrete Geldleistung heißt seither Grundsicherungsgeld. An Regelsätzen und Zuverdienst-Freibeträgen hat sich dadurch nichts geändert – die wichtigste Änderung betrifft das Vermögen: Die bisherige einjährige Karenzzeit mit pauschalen Freibeträgen (40.000 €/15.000 €) ist entfallen, Vermögen wird jetzt ab dem ersten Tag geprüft, dafür gelten altersabhängig gestaffelte Freibeträge. Details dazu findest du im Schonvermögen-Rechner. Auch bei Pflichtverletzungen und dem Vermittlungsvorrang wurden die Regeln verschärft.

    Häufige Fragen

    Wie hoch ist Bürgergeld 2026 für Alleinstehende ohne Einkommen?

    563 € Regelbedarf zuzüglich der angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung – sofern kein anzurechnendes Einkommen oder verwertbares Vermögen über dem Freibetrag vorhanden ist.

    Heißt Bürgergeld jetzt Grundsicherungsgeld?

    Ja, seit der Reform zum 1. Juli 2026. Der Rechner verwendet weiterhin den bekannten Namen „Bürgergeld", da er in der Praxis noch gebräuchlich ist. An Regelsatz und Zuverdienst-Berechnung ändert der neue Name nichts.

    Wie wird mein Einkommen angerechnet?

    Die ersten 100 € Brutto bleiben komplett anrechnungsfrei, von 100–520 € bleiben 20 % zusätzlich anrechnungsfrei, von 520–1.000 € sind es 30 %, und bis 1.200 € (ohne Kinder) bzw. 1.500 € (mit minderjährigen Kindern) noch einmal 10 %. Der Rest wird vom Bürgergeld abgezogen.

    Was zählt zu den Kosten der Unterkunft?

    Kaltmiete, kalte Nebenkosten und Heizkosten in angemessenem Umfang. Seit der Reform prüft das Jobcenter die Angemessenheit bereits ab dem ersten Monat – die frühere zwölfmonatige Karenzzeit mit ungeprüfter Übernahme entfällt.

    Wird mein Vermögen geprüft?

    Ja, seit der Reform ab dem ersten Tag. Die Höhe des Schonvermögens richtet sich jetzt nach dem Alter jedes Mitglieds der Bedarfsgemeinschaft. Rechne es mit dem Schonvermögen-Rechner durch.

    Ist der Rechner verbindlich?

    Nein. Er liefert eine Orientierung auf Basis der gesetzlichen Regelsätze und Freibeträge, ersetzt aber keinen Bescheid deines Jobcenters. Mehrbedarfe, Vermögen und Kindergeld-Anrechnung sind nicht im Detail abgebildet.

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