Wie funktioniert der Bürgergeld-Rechner?
Bürgergeld – seit dem 1. Juli 2026 offiziell Grundsicherungsgeld genannt – setzt sich aus zwei Bausteinen zusammen: dem Regelbedarf für den täglichen Lebensunterhalt und den Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU). Von diesem Gesamtbedarf wird dein anzurechnendes Einkommen abgezogen. Was übrig bleibt, ist dein monatlicher Bürgergeld-Anspruch.
Bei Erwerbseinkommen bleibt nicht alles unberücksichtigt: Nach § 11b SGB II gelten gestaffelte Freibeträge, damit sich Arbeit immer lohnt. Der Rechner wendet diese Staffel automatisch an und rechnet bei jeder Eingabe sofort neu.
Was beeinflusst die Höhe deines Bürgergelds?
Haushaltszusammensetzung: Alleinstehende erhalten die Regelbedarfsstufe 1 (563 €), Partner je die Stufe 2 (506 €). Kinder erhalten je nach Alter 357–471 € zuzüglich 25 € Sofortzuschlag.
Kosten der Unterkunft: Angemessene Miete, Nebenkosten und Heizung werden in tatsächlicher Höhe übernommen – seit der Reform gilt die Angemessenheitsprüfung bereits ab dem ersten Monat, nicht erst nach einer Karenzzeit.
Zuverdienst: Die ersten 100 € Bruttoeinkommen bleiben komplett anrechnungsfrei, danach greifen gestaffelte Freibeträge von 20 %, 30 % und 10 % – bis maximal 348 € (ohne Kinder) bzw. 378 € (mit Kindern).
Bürgergeld → Grundsicherungsgeld: die Reform zum 1. Juli 2026
Zum 1. Juli 2026 wurde das Bürgergeld zur Grundsicherung für Arbeitsuchende umgebaut, die konkrete Geldleistung heißt seither Grundsicherungsgeld. An Regelsätzen und Zuverdienst-Freibeträgen hat sich dadurch nichts geändert – die wichtigste Änderung betrifft das Vermögen: Die bisherige einjährige Karenzzeit mit pauschalen Freibeträgen (40.000 €/15.000 €) ist entfallen, Vermögen wird jetzt ab dem ersten Tag geprüft, dafür gelten altersabhängig gestaffelte Freibeträge. Details dazu findest du im Schonvermögen-Rechner. Auch bei Pflichtverletzungen und dem Vermittlungsvorrang wurden die Regeln verschärft.
Häufige Fragen
Wie hoch ist Bürgergeld 2026 für Alleinstehende ohne Einkommen?
563 € Regelbedarf zuzüglich der angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung – sofern kein anzurechnendes Einkommen oder verwertbares Vermögen über dem Freibetrag vorhanden ist.
Heißt Bürgergeld jetzt Grundsicherungsgeld?
Ja, seit der Reform zum 1. Juli 2026. Der Rechner verwendet weiterhin den bekannten Namen „Bürgergeld", da er in der Praxis noch gebräuchlich ist. An Regelsatz und Zuverdienst-Berechnung ändert der neue Name nichts.
Wie wird mein Einkommen angerechnet?
Die ersten 100 € Brutto bleiben komplett anrechnungsfrei, von 100–520 € bleiben 20 % zusätzlich anrechnungsfrei, von 520–1.000 € sind es 30 %, und bis 1.200 € (ohne Kinder) bzw. 1.500 € (mit minderjährigen Kindern) noch einmal 10 %. Der Rest wird vom Bürgergeld abgezogen.
Was zählt zu den Kosten der Unterkunft?
Kaltmiete, kalte Nebenkosten und Heizkosten in angemessenem Umfang. Seit der Reform prüft das Jobcenter die Angemessenheit bereits ab dem ersten Monat – die frühere zwölfmonatige Karenzzeit mit ungeprüfter Übernahme entfällt.
Wird mein Vermögen geprüft?
Ja, seit der Reform ab dem ersten Tag. Die Höhe des Schonvermögens richtet sich jetzt nach dem Alter jedes Mitglieds der Bedarfsgemeinschaft. Rechne es mit dem Schonvermögen-Rechner durch.
Ist der Rechner verbindlich?
Nein. Er liefert eine Orientierung auf Basis der gesetzlichen Regelsätze und Freibeträge, ersetzt aber keinen Bescheid deines Jobcenters. Mehrbedarfe, Vermögen und Kindergeld-Anrechnung sind nicht im Detail abgebildet.